Hausordnung

  1. Die Klassikstadt ist eine für die Öffentlichkeit zugängliche Liegenschaft privater Investoren. Der Zugang zu den Gebäuden ist für das allgemeine Publikum durch die Öffnungszeiten geregelt. Diese sind montags bis samstags von 10.00 bis 20.00 Uhr sowie an Sonn- bzw. Feiertagen von 10.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist der Aufenthalt in den Gebäuden für die Öffentlichkeit nicht gestattet.
  2. In den Gebäuden der Klassikstadt herrscht absolutes Rauchverbot. Feuer, offenes Licht und Feuerwerkskörper sind auf der Liegenschaft ebenfalls verboten.
  3. Das Mitführen von Speisen und Getränken in den Gebäuden der Klassikstadt ist nicht gestattet.
  4. Im Gebäude gilt ein generelles Hundeverbot.
  5. Die ausgestellten Fahrzeuge dürfen ohne Zustimmung der Eigentümer nicht berührt werden.
  6. Bei Feueralarm sind die Gebäude unverzüglich auf kürzestem Wege zu verlassen.
    Den automatischen Durchsagen und denen des Personals ist Folge zu leisten. Die Benutzung von Aufzügen ist bei Feueralarm und im Brandfall nicht gestattet.
  7. Für Besucher ist das Befahren der Klassikstadt mit Auto, Fahrrad, Roller, Rollschuhen, Inline-Skates etc. verboten. Für Mieter und Werkstattkunden gilt innerhalb der Klassikstadt Schrittgeschwindigkeit.
    Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
  8. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Klassikstadt nur in Begleitung von Erwachsenen betreten. Eltern haften für Ihre Kinder.
  9. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Gegenständen oder Einrichtungen (Toiletten etc.) sind zu unterlassen und gegebenenfalls unverzüglich anzuzeigen.
  10. Fotografieren für gewerbliche Zwecke ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Klassikstadt Managements gestattet. Die Eigentümerin der Klassikstadt erhält die Rechte für die Verwertung aller in der Klassikstadt gemachten Aufnahmen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.
  11. Jede gewerbliche Betätigung in der Klassikstadt bedarf der Zustimmung des Klassikstadt Managements. Für das Verteilen von Werbematerialien, das Ankleben von Plakaten, Kundenbefragungen etc. wird eine schriftliche Genehmigung des Klassikstadt Managements benötigt. Das Feilbieten von Waren, Musizieren, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Klassikstadt Managements nicht gestattet.
  12. Den Anordnungen des Klassikstadt Managements und des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
  13. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Anordnungen des Klassikstadt Managements können Hausverbote ausgesprochen sowie gegebenenfalls Strafanzeige gestellt oder bei Schäden Ersatz gefordert werden.